Sonntag

Elektroschrott soll besser entsorgt und wiederverwertet werden

Die Erneuerung der Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder auch einfach nur Elektronikschrott soll dazu führen, dass kaputte Kühlschränke, Handys, Smartphones, Tablet-PCs, Fernseher und weitere alte Elektrogeräte der EU-Länder in Zukunft eingesammelt und wiederverwertet werden. Klein-Elektrogeräte können nun an die Verkaufsstellen zurückgebracht werden ohne, das dabei ein höherer Verwaltungsaufwand für die Händler entsteht.

Mit dieser Aktualisierung der Richtlinie wird es Europa bald möglich sein wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold, Silber oder Nickel aus dem Schrott durch das Recycling wiederzugewinnen. Dies wird sich nicht nur positiv auf die Umwelt auswirken, sondern ebenso auf die Wirtschaft, denn die Schrottpreise halten sich auf einem stabilen Kurs.

Wird der Bundesrat diese Novellierung formal annehmen, geht die erneuerte Richtlinie in das EU-Recht ein. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedsstaaten ganze 18 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung dementsprechend zu aktualisieren.

Aber was beinhaltet diese Erneuerung für Elektroschrott konkret?

Die EU-Mitgliedsstatten sollen unabhängig davon, ob die pauschale Quote von 4 Kg pro Person und Jahr erreicht haben, mehr Elektroschrott als bisher einsammeln.

So sollen die Mitgliedsstaaten bis zum Jahre 2016, 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen verkaufter Elektro- und Elektronikwaren sammeln. Diese sollen in den drei Jahren zuvor zum Verkauf gestanden haben. Damit soll die Rate auf 65 Prozent gesteigert werden und das bis 2019.

Allerdings gibt es in den Mitgliedstaaten kleine Ausnahmen, denn zehn Ländern wurde eine Zwischenrate von 40 Prozent eingeräumt, da ihre Einrichtungen nicht dem neusten Standard entsprechen und somit noch modernisiert werden müssen. Aber auch sie müssen bis spätestens 2021 das Gesamtziel von 65 Prozent erreicht haben.

Die Tatsache, dass der Bürger seine alten Klein-Elektrogeräte nun zur ursprünglichen Verkaufsstelle bringen kann, ohne etwas Neues kaufen zu müssen, hilft allen Beteiligten bei der Umsetzung der erneuerten Richtlinie.

Kritiker behaupten jedoch, dass sich die Richtlinie noch weiterhin erneuern ließe. So würde es durch eine Steigerung der Recyclingrate für bestimmte Warenkategorien auf 80 Prozent zur einer besseren Weiterverarbeitung und einer stärkeren Rückgewinnen von Rohstoffen kommen sowie würde dies die Deponierung von gefährlichen Substanzen auf Müllhalden verringern. Zudem sollen Elektrogeräte gleich so hergestellt werden, dass sie am Ende ihrer Funktionszeit besser recycelt werden können.

Auch der gefährliche Elektroschrott-Export soll schärferen Kontrollen unterliegen, denn schließlich ist dieser illegal und wird in Drittländern unter lebensgefährlichen Bedingungen für die Arbeiter weiterverarbeitet.

So liegt die Beweispflicht nun nicht mehr nur bei den Zollbeamten, sondern auch die Exporteure werden zur Verantwortung gezogen, indem sie nachweisen müssen, dass die Ware kein Schrott ist, sondern zur Reparatur oder zur Wiederverwendung Versand wird.