Die Verwertung von Müll soll deutlich steigen, so verabschiedete der Bundestag im Jahre 2011 das sogenannte „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ (KrW-/AbfG), dieses formt das Bundesgesetz des Abfallrechts. Als Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes liegt darin, die ca. 70 Müllverbrennungsanlagen in Deutschland zu entlasten, in dem das Recycling von Müll deutlich gestärkt und die Abhängigkeit von Rohstoffen minimiert werden soll. Es ist also die Wiederverwertung von Müll, die hier im Mittelpunkt steht.
Im Rahmen dieses neuen Abfallgesetztes kommt es auch zur Einführung der Wertstofftonne, die spätestens für das Jahr 2015, frühestens allerdings bereits für das Jahr 2013, angesetzt wurde. In dieser Wertstofftonne sollen die Verbrauchen dann ihren Plastikmüll , Metallschrott und Elektroschrott entsorgen, ohne dabei jedoch höhere Entsorgungskosten erwarten zu müssen.
Bestehende Recycling-Regeln würden so aufgebrochen werden, um die Wiederverwertungsquote von Abfällen von 65 Prozent auf 70 Prozent zu steigern. Das Thema Wiederverwertung und Recycling gewinnt immer mehr an Bedeutung, dies wird auch durch die bestehende und sich stets vermehrende Rohstoffknappheit begünstigt.
Das der Faktor des Geldes dabei ebenfalls eine bedeutende Rolle spielt, zeigt die Recyclingbranche bereits heute, denn sie macht heutigentags ca. 50 Milliarden Euro Umsatz.
Der Hausmüll des Verbrauchers ist grundsätzlich das Eigentum des Staats. Dessen Entsorgung liegt meist in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, dies wurde in den 1990-iger Jahren bei zu recycelnden Verpackungen geändert und es entstand das System der gelben Tonne sowie das des gelben Sacks.
Privaten Unternehmen war es nun möglich, das Recycling bedeutend voranzutreiben.
So sind es bereits bis zu 60 Prozent der Restmüllentsorgung, die im Auftrag der Kommunen, von privaten Entsorgungsunternehmen übernommen werden. Mit der Einführung der Wertstofftonne dürfe der Prozentsatz noch um einiges steigen.
Kritiker sehen hier das Problem somit fordern sie, dass die Müllverwertung nicht in den Händen von privaten Entsorgern liegen solle, sondern die kommunale Verantwortung muss hier gestärkt werden.
Altmetalle sind ein wahrhaftiger Rohstoff, der in Zeiten der immer knapper werdenden Ressourcen zusehend an Bedeutung gewinnt. Der Schrottpreis und die Altmetallpreise können eine beachtliche Steigerung aufweisen..
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Elektroschrott soll besser entsorgt und wiederverwertet werden
Die Erneuerung der Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder auch einfach nur Elektronikschrott soll dazu führen, dass kaputte Kühlschränke, Handys, Smartphones, Tablet-PCs, Fernseher und weitere alte Elektrogeräte der EU-Länder in Zukunft eingesammelt und wiederverwertet werden. Klein-Elektrogeräte können nun an die Verkaufsstellen zurückgebracht werden ohne, das dabei ein höherer Verwaltungsaufwand für die Händler entsteht.
Mit dieser Aktualisierung der Richtlinie wird es Europa bald möglich sein wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold, Silber oder Nickel aus dem Schrott durch das Recycling wiederzugewinnen. Dies wird sich nicht nur positiv auf die Umwelt auswirken, sondern ebenso auf die Wirtschaft, denn die Schrottpreise halten sich auf einem stabilen Kurs.
Wird der Bundesrat diese Novellierung formal annehmen, geht die erneuerte Richtlinie in das EU-Recht ein. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedsstaaten ganze 18 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung dementsprechend zu aktualisieren.
Aber was beinhaltet diese Erneuerung für Elektroschrott konkret?
Die EU-Mitgliedsstatten sollen unabhängig davon, ob die pauschale Quote von 4 Kg pro Person und Jahr erreicht haben, mehr Elektroschrott als bisher einsammeln.
So sollen die Mitgliedsstaaten bis zum Jahre 2016, 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen verkaufter Elektro- und Elektronikwaren sammeln. Diese sollen in den drei Jahren zuvor zum Verkauf gestanden haben. Damit soll die Rate auf 65 Prozent gesteigert werden und das bis 2019.
Allerdings gibt es in den Mitgliedstaaten kleine Ausnahmen, denn zehn Ländern wurde eine Zwischenrate von 40 Prozent eingeräumt, da ihre Einrichtungen nicht dem neusten Standard entsprechen und somit noch modernisiert werden müssen. Aber auch sie müssen bis spätestens 2021 das Gesamtziel von 65 Prozent erreicht haben.
Die Tatsache, dass der Bürger seine alten Klein-Elektrogeräte nun zur ursprünglichen Verkaufsstelle bringen kann, ohne etwas Neues kaufen zu müssen, hilft allen Beteiligten bei der Umsetzung der erneuerten Richtlinie.
Kritiker behaupten jedoch, dass sich die Richtlinie noch weiterhin erneuern ließe. So würde es durch eine Steigerung der Recyclingrate für bestimmte Warenkategorien auf 80 Prozent zur einer besseren Weiterverarbeitung und einer stärkeren Rückgewinnen von Rohstoffen kommen sowie würde dies die Deponierung von gefährlichen Substanzen auf Müllhalden verringern. Zudem sollen Elektrogeräte gleich so hergestellt werden, dass sie am Ende ihrer Funktionszeit besser recycelt werden können.
Auch der gefährliche Elektroschrott-Export soll schärferen Kontrollen unterliegen, denn schließlich ist dieser illegal und wird in Drittländern unter lebensgefährlichen Bedingungen für die Arbeiter weiterverarbeitet.
So liegt die Beweispflicht nun nicht mehr nur bei den Zollbeamten, sondern auch die Exporteure werden zur Verantwortung gezogen, indem sie nachweisen müssen, dass die Ware kein Schrott ist, sondern zur Reparatur oder zur Wiederverwendung Versand wird.
Mit dieser Aktualisierung der Richtlinie wird es Europa bald möglich sein wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold, Silber oder Nickel aus dem Schrott durch das Recycling wiederzugewinnen. Dies wird sich nicht nur positiv auf die Umwelt auswirken, sondern ebenso auf die Wirtschaft, denn die Schrottpreise halten sich auf einem stabilen Kurs.
Wird der Bundesrat diese Novellierung formal annehmen, geht die erneuerte Richtlinie in das EU-Recht ein. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedsstaaten ganze 18 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung dementsprechend zu aktualisieren.
Aber was beinhaltet diese Erneuerung für Elektroschrott konkret?
Die EU-Mitgliedsstatten sollen unabhängig davon, ob die pauschale Quote von 4 Kg pro Person und Jahr erreicht haben, mehr Elektroschrott als bisher einsammeln.
So sollen die Mitgliedsstaaten bis zum Jahre 2016, 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen verkaufter Elektro- und Elektronikwaren sammeln. Diese sollen in den drei Jahren zuvor zum Verkauf gestanden haben. Damit soll die Rate auf 65 Prozent gesteigert werden und das bis 2019.
Allerdings gibt es in den Mitgliedstaaten kleine Ausnahmen, denn zehn Ländern wurde eine Zwischenrate von 40 Prozent eingeräumt, da ihre Einrichtungen nicht dem neusten Standard entsprechen und somit noch modernisiert werden müssen. Aber auch sie müssen bis spätestens 2021 das Gesamtziel von 65 Prozent erreicht haben.
Die Tatsache, dass der Bürger seine alten Klein-Elektrogeräte nun zur ursprünglichen Verkaufsstelle bringen kann, ohne etwas Neues kaufen zu müssen, hilft allen Beteiligten bei der Umsetzung der erneuerten Richtlinie.
Kritiker behaupten jedoch, dass sich die Richtlinie noch weiterhin erneuern ließe. So würde es durch eine Steigerung der Recyclingrate für bestimmte Warenkategorien auf 80 Prozent zur einer besseren Weiterverarbeitung und einer stärkeren Rückgewinnen von Rohstoffen kommen sowie würde dies die Deponierung von gefährlichen Substanzen auf Müllhalden verringern. Zudem sollen Elektrogeräte gleich so hergestellt werden, dass sie am Ende ihrer Funktionszeit besser recycelt werden können.
Auch der gefährliche Elektroschrott-Export soll schärferen Kontrollen unterliegen, denn schließlich ist dieser illegal und wird in Drittländern unter lebensgefährlichen Bedingungen für die Arbeiter weiterverarbeitet.
So liegt die Beweispflicht nun nicht mehr nur bei den Zollbeamten, sondern auch die Exporteure werden zur Verantwortung gezogen, indem sie nachweisen müssen, dass die Ware kein Schrott ist, sondern zur Reparatur oder zur Wiederverwendung Versand wird.
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